Immer mehr Menschen zieht es in die Natur – vor allem in die Berge. Gleichzeitig haben auch immer mehr Menschen einen Hund. Warum also nicht beides miteinander verbinden? So einfach ist das nicht, denn Hüttenurlaub mit Hund ist längst nicht überall erlaubt. Der Deutsche Alpenverein (DAV) informiert daher darüber, was dabei zu beachten ist.
Worauf müssen Hundebesitzer achten?
Die Mitnahme von Haustieren ist in der Hüttenordnung unter dem Unterpunkt 6.8 geregelt. Sie besagt, dass Haustiere grundsätzlich in allen Schlafräumen verboten sind, außer, es wird ein extra „Hunderaum“ deklariert. Alle Alpenvereinshütten sind einzigartig, das bringt ganz individuelle Gegebenheiten und Herausforderungen mit sich. Deshalb entscheiden die Hüttenwirte auch individuell, ob und wo Hunde übernachten dürfen.
Wo darf der Hund übernachten?
Ob und wo die Vierbeiner schlafen dürfen, entscheiden die jeweiligen Hüttenwirte. Auf einigen Hütten dürfen Hunde im Trockenraum nächtigen, auf anderen Hütten werden sie mit ihren Besitzern zusammen im Winterraum oder im „Hundezimmer“ untergebracht.
Sicher zu sagen ist allerdings, dass es auf keiner Hütte gerne gesehen wird, wenn Hunde im Bett oder auf den zur Verfügung gestellten AV-Decken schlafen. Wasser ist ein kostbares Gut in den Bergen, weswegen die Laken und Decken nicht täglich gereinigt werden können.
Warum sind manchmal keine Hunde erlaubt?
Vermehrt berichten Hüttenwirte von Problemen und schwierigen Situationen, die sie dazu bewegten, keine Hunde-Reservierungen mehr anzunehmen. Zu oft sei es vorgekommen, dass Hunde trotz ausdrücklicher Anweisung nicht an der Leine geführt wurden und es zu Zwischenfällen mit anderen Hüttengästen und Weidevieh kam. Auch berichten einige Wirte von Hundehaltern, die sich den Vorschriften widersetzten, von Beschwerden von Allergikern und gestörten Nachtruhen.