Das Münchner Oktoberfestbier steht nun europaweit unter Schutz vor Nachahmung, indem es in das EU-Register eingetragen wurde. Auf dem berühmtesten Volksfest der Welt darf laut städtischen Betriebsvorschriften nur Bier von Münchner Traditionsbrauereien ausgeschenkt werden. Genauer gesagt, ein eigens gebrautes Festbier mit einer höheren Stammwürze von mindestens 13,5 Prozent.
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